Reglement und Teilnahmebedingungen
Ziellandewettbewerb Flugmeeting Toggenburg
Version 2026
1. Geltungsbereich
Dieses Reglement gilt für sämtliche Pilotinnen und Piloten, welche am Flugmeeting Toggenburg teilnehmen oder den durch den Veranstalter organisierten Shuttlebetrieb nutzen.
Die Wettbewerbsbestimmungen gelten ausschliesslich für angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ziellandewettbewerbs.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb oder der Nutzung des Shuttlebetriebs wird dieses Reglement anerkannt.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Gleitschirmpilotinnen und Gleitschirmpiloten mit gültiger Flugberechtigung, gesetzeskonformer Flugausrüstung, gültiger Haftpflichtversicherung und gut lesbarer SHV-Nummer am Gleitschirm.
Jede Pilotin und jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass sich die Flugausrüstung in einem einwandfreien und flugtüchtigem Zustand befindet.
Flugschulen, welche mit Flugschülerinnen oder Flugschülern am Wettbewerb teilnehmen möchten, melden dies mindestens zwei Wochen vor dem Anlass beim Gleitschirmclub Toggenburg an. Die verantwortliche Fluglehrerin oder der verantwortliche Fluglehrer trägt die Verantwortung für die Organisation und Betreuung der angemeldeten Flugschülerinnen und Flugschüler.
Flugschülerinnen und Flugschüler gelten als vollwertige Wettbewerbsteilnehmende, auch wenn sie während des Fluges per Funk betreut werden.
Nicht angemeldeten Flugschulen wird empfohlen, das Fluggebiet Stockberg / Nesslau während des Flugmeetings zu meiden.
3. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Gleitschirmclub Toggenburg, das Organisationskomitee sowie sämtliche Helferinnen und Helfer übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Jede Pilotin und jeder Pilot entscheidet jederzeit selbständig, ob ein Flug durchgeführt wird.
Der Veranstalter kann den Wettbewerb aus Sicherheitsgründen jedoch jederzeit unterbrechen oder abbrechen.
Den Weisungen der Wettkampfleitung, des Flugbüros, der Startleitung und der Punktrichter ist jederzeit Folge zu leisten.
4. Anmeldung und Startgeld
Die Anmeldung erfolgt im Flug Büro auf dem Festplatz in Nesslau.
Startgeld Pilotinnen und Piloten: CHF 35.–
Startgeld Flugschülerinnen und Flugschüler: CHF 30.–
Flugschulen melden sich beim Flug-Büro als geschlossene Gruppe unter der Leitung der verantwortlichen Fluglehrerin oder des verantwortlichen Fluglehrers an. Diese Person ist während des gesamten Anlasses Ansprechpartner für die Wettkampfleitung.
Im Startgeld sind drei Fahrten zum Startplatz inbegriffen.
Jede weitere Bergfahrt kostet CHF 10.– pro Person.
5. Startbetrieb
Der Startbetrieb am Stockberg wird durch die vom Veranstalter eingesetzte Startleitung koordiniert.
Die Startleitung organisiert den sicheren und geordneten Startbetrieb und steht in direktem Kontakt mit dem Flug-Büro beziehungsweise der Wettkampfleitung.
Den Anweisungen der Startleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Startleitung ist berechtigt, Starts aus Sicherheitsgründen vorübergehend zurückzuhalten oder den Startbetrieb anzupassen.
Die Verantwortung für den Entscheid zum Start bleibt jederzeit bei der Pilotin beziehungsweise beim Piloten.
6. Landevolte
Die vorgeschriebene Landevolte ist aus Sicherheitsgründen zwingend einzuhalten.
• Talwind: Linksvolte
• Bergwind: Rechtsvolte
Die grafische Darstellung der Landevolte befindet sich in Anhang 1.
Die eingezeichnete Sperrzone über der Festwirtschaft darf nicht überflogen werden.
7. Wettbewerb
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann maximal drei Wertungsflüge absolvieren.
Für die Rangliste werden die zwei besten Flüge gewertet.
Bei Punktegleichheit entscheidet:
1. der dritte Flug
2. die höhere Einzelwertung
3. das Los
Die Rangverkündigung findet um ca. 16.45 Uhr beim Landeplatz statt.
8. Wertung
Massgebend ist ausschliesslich die erste Bodenberührung.
Der Landepunkt wird anhand der ersten Bodenberührung mit den Füssen bestimmt.
Nach der Landung ist der Zielbereich unverzüglich zu verlassen.
Die Startnummer ist während des gesamten Wettbewerbs gut sichtbar auf der Vorderseite des Körpers zu tragen. Die Startnummer ist den Punktrichtern auf Verlangen mitzuteilen. Nach Abschluss des Wettbewerbs ist die Startnummer unaufgefordert im Flug Büro zurückzugeben.
| Landebereich | Punkte |
| Zielpunkt (Hornsignal / Druckplatte Ø 0,4 m) | 80 |
| Zentrum (Ø 2 m) | 60 |
| Innenkreis (Ø 8 m) | 40 |
| Mittlerer Kreis (Ø 14 m) | 20 |
| Aussenkreis (Ø 20 m) | 10 |
| Zielquadrat 26m x 26m | 5 |
| Ausserhalb des Zielquadrats | 0 |
Zusatzpunkte
20 Zusatzpunkte werden vergeben, wenn:
• mindestens das Zielquadrat getroffen wurde;
• der Gleitschirm beim Überqueren der Ziellinie noch geöffnet und tragend ist.
Der Zielpunkt gilt als getroffen, wenn bei der ersten Bodenberührung die Druckplatte ausgelöst wird und das Hornsignal ertönt.
Kann das Hornsignal aufgrund eines technischen Defekts nicht ausgelöst werden, entscheidet die Wettkampfleitung gestützt auf die Beobachtung der Punktrichter.
Punktabzug
Erfolgt die erste Bodenberührung nicht ausschliesslich mit den Füssen, werden 10 Punkte abgezogen.
Berührt die Pilotin oder der Pilot erst nach einer gültigen Landung mit Knie oder Gesäss den Boden, erfolgt kein Punktabzug.
9. Ungültiger Flug
Ein Flug wird nicht gewertet, wenn der Gleitschirm während des Anfluges oder unmittelbar vor der Landung abgerissen wird oder die Wettkampfleitung den Flug aus Sicherheitsgründen abbricht.
10. Disqualifikation
Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere bei:
• gefährlichen Flugmanövern
• Gefährdung von Zuschauern oder anderen Pilotinnen und Piloten
• Missachtung der vorgeschriebenen Landevolte
• Nichtbefolgen von Weisungen der Wettkampfleitung
• grob unsportlichem Verhalten.
Wird der Gleitschirm während des Anfluges oder unmittelbar vor der Landung abgerissen, erfolgt beim ersten Verstoss eine Verwarnung und der Flug wird nicht gewertet. Beim zweiten Verstoss erfolgt die Disqualifikation.
11. Reklamationen
Beanstandungen sind unmittelbar nach dem betreffenden Flug beim Flugbüro anzubringen.
Über Reklamationen entscheidet die Wettkampfleitung endgültig.
Tatsachenentscheide der Punktrichter sind verbindlich.
12. Foto- und Filmaufnahmen
Während des Flugmeetings können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass diese für die Berichterstattung und Vereinskommunikation verwendet werden dürfen.
13. Schlussbestimmungen
In allen Fällen, die in diesem Reglement nicht ausdrücklich geregelt sind, entscheidet die Wettkampfleitung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anhang
Anhang 1: Landevolte

Die eingezeichnete Sperrzone über der Festwirtschaft darf nicht überflogen werden.
Anhang 2: Zielkreis / Punkteübersicht
| Landebereich | Punkte |
| Zielpunkt Druckplatte (Ø 0.4 m) Hornsignal | 80 |
| Zentrum weiss (Ø 2 m) | 60 |
| Innenkreis (Ø 8 m) | 40 |
| Mittlerer Kreis (Ø 14 m) | 20 |
| Aussenkreis (Ø 20 m) | 10 |
| Zielquadrat 26m x 26m | 5 |
| Ausserhalb des Zielquadrats | 0 |
| Erstberührung nicht auf den Füssen | -10 |
| Ziellinie mit offenem Schirm überlaufen | +20 |

